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AUPAAngebote zur Unterstützung pflegebedürftiger im Alltag 

Leistungen im Rahmen der der Pflegeversicherung

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Aufgrund eines vorliegenden und bewilligten Pflegegrades stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung zu. Diese werden von den Pflegekassen übernommen. Gern beraten wir Sie hierzu im Einzelnen.

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Entlastungsbetrag im Rahmen der Leistungen nach § 45 Abs. 3 SGB IX

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Im Rahmen der bewilligten Pflegegrade 1 bis 5 stehen Ihnen neben Pflegegeld oder Sachleistungen auch Entlastungsleistungen zu. Diese werden von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt, um pflegende Angehörige zu entlasten. Monatlich steht hierfür ein Betrag von 125,00 € zur Verfügung, welcher für die Leistungsangebote eines zugelassenen Dienstes eingesetzt werden kann.​​​

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Weitere Informationen finden sie auf unserem Flyer!

Zögern sie nicht uns zu kontaktieren! Wir sind stets bemüht Ihnen weiterzuhelfen!

UNSER VEREIN

SPENDENKONTO

ALLGEMEINES

Unser Verein verfolgt das Ziel, "Ecken und Nischen" für behinderte Menschen sinnvoll auszufüllen und zu schließen. Damit  das Wunsch- und Wahlangebot für Menschen mit Behinderung erweitert und individueller gestaltet werden kann. Familienangehörige werden entlastet und Menschen in Notsituationen unbürokratisch unterstützt.

Bank
Bank für Sozialwirtschaft AG

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IBAN

DE52 3702 0500 0001 4767 00

BIC
BFSWDE33LPZ

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